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BVerwG, 18.07.2002 - 3 B 96.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision mangels Bestehens einer Divergenz - Entscheidungserheblichkeit einer Frage über die Rechtmäßigkeit einer straßenverkehrsrechtlichen Regelung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 05.05.2000 - 8 VG 5271/98
- OVG Hamburg, 11.02.2002 - 3 Bf 237/00
- BVerwG, 18.07.2002 - 3 B 96.02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 11.97
Großflächige Anwohnerparkzone in Köln nicht zulässig
Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 B 96.02
Soweit die Beschwerde Grundsatzbedeutung im Zusammenhang des sog. Anwohnerparkens geltend macht und insoweit auch eine Divergenz gegenüber dem Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 3 C 11.97 - (BVerwGE 107, 38) rügt, übersieht sie - von anderen Fragen abgesehen -, dass es sich bei dem zum Abschleppzeitpunkt (31. August/1. September 1998) gültigen Straßenverkehrsrecht um inzwischen ausgelaufenes Recht handelt, soweit es die Anwohnerbevorrechtigung angeht (§ 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG a.F. i.V.m. § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2 StVO a.F.). - BVerwG, 30.12.1997 - 8 B 240.97
Begründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmangel - Fehlerhafte …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 B 96.02
Vor dem vorbezeichneten Hintergrund liegt es auf der Hand und bedarf keiner vertieften Begründung, dass die Durchführung des erstrebten Revisionsverfahrens äußerstenfalls zu einer auf den Einzelfall bezogenen Entscheidung führen könnte und damit zusätzliche verallgemeinerungsfähige Rechtserkenntnisse nicht zu erwarten sind (vgl. zur sachgerechten Auslegung einer Klageschrift etwa Beschluss vom 30. Dezember 1997 - BVerwG 8 B 240.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 18).